Auf dieser Seite möchten wir von Ihnen
häufig gestellte Fragen beantworten und gleichzeitig auf unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen:
AGB
1. An- und Abreise:
Am Anreisetag kann das von Ihnen gemietete
Ferienobjekt ab 14:00 h bezogen werden. Am Abreisetag muss das Haus bis
10:00 h geräumt sein. Dies ist notwendig um an Wechseltagen eine
Grundreinigung der Häuser zu gewährleisten. Ausnahmefälle nur nach
vorheriger Absprache.
2. Was ist mitzubringen ?
Bettwäsche ist immer vorhanden. Küche ist
immer komplett mit Geschirr und angegebenen Küchengeräten ausgestattet.
Mitzubringen sind Handtücher und Geschirrtücher, natürlich auch
Badetücher und Matten für den Strand.
3. Elektroanschlüsse
Mitgebrachte Elektrogeräte, wie Föhn oder
Rasierapparate, Laptop oder CD-Player können problemlos angeschlossen
werden. Die ungarische Stromversorgung und die Anschlüsse sind genauso wie
in Deutschland.
4. Miete, Kaution und Kurtaxe
Die verbleibende Restmiete und die geforderte
Kaution (in der Regel 100,00 €) sind in Euro und in Bar an den
Hauseigentümer oder Hausverwalter zu zahlen. Die Kurtaxe ist nicht
Bestandteil des Mietpreises und wird extra vor Ort berechnet. Bei Ihrer
Anreise fragen Sie bei der Schlüsselübergabe nach der Höhe der Kurtaxe und
begleichen diese auch in Euro. (ca. 1,50 €/Tag/Erwachsene).
5. Geldwechsel, Bank und Kreditkarten
Grundsätzlich kein Geld auf der Straße
wechseln !! Banken sind überall zu finden. Es gibt in allen Zentren
Geldautomaten die mit Ihren ec-Karten oder Kreditkarten funktionieren.
Diese Automaten reagieren auf Ihre Karten auch deutschsprachig. Die
Handhabung der Automaten ist genauso wie in Deutschland (mit Geheimzahl).
Die Auszahlung erfolgt nur in ungarischer Währung. Außerdem gibt es
Wechselautomaten: man schiebt Euroscheine hinein und bekommt ung. Forint
ausgezahlt. Sprache kann man wählen, der Vorgang ist verständlich
beschrieben. Wechselstuben und Reisebüros wechseln ebenfalls. Viele
Geschäfte und Restaurants akzeptieren auch Bargeldlose
Kreditkartenzahlung, dieses ist vor den Eingängen meistens ausgeschildert.
6.
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Eine solche Versicherung ist kein muss, aber
auf alle Fälle empfehlenswert. Für einen geringen Versicherungsbeitrag
können Sie sich gegen anfallende Stornokosten schützen, falls unerwartete
Ereignisse Ihren Reiseantritt unmöglich machen. Näheres können Sie in der
Navigationsleiste unter dem Link "Reiseversicherung"
nachlesen, bzw. online die Versicherung abschließen. Ausschlaggebend bei
Abschluss dieser Versicherung ist nicht die Anzahl der Personen sondern
der Endmietpreis des Ferienobjekts.
Allgemeine Informationen über Einreise, Papiere, Zoll
und Heimtiere:
Einreisebestimmungen |
Personalausweis, Reisepass
Für die Einreise nach Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger einen
gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Kinder müssen über einen Kinderausweis verfügen, oder aber im Pass
der Eltern registriert sein. Lichtbild in jedem Fall ist erforderlich.
Kinder ohne Eltern reisen mit einer Vollmacht der beiden Elternteile.
Sollte das Reisedokument verloren gehen, so muss unverzüglich das
zuständige Konsulat bzw. die Botschaft - je nach Staatsangehörigkeit -
informiert werden. Auskunft über Adressen, Telefonnummern und
Öffnungszeiten der in Ungarn akkreditierten diplomatischen
Vertretungen erteilt die Informationszentrale von TOURINFORM (Tel:
+36-1 438-8080).
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Visum
Staatsbürger visumpflichtiger Länder können ein Visum in der
Konsularabteilung der Ungarischen Botschaft beantragen.
www.ungarische-botschaft.de
Botschaft der Republik Ungarn
Unter den Linden 76
10117 Berlin
Tel : 030 - 203 100
Fax : 030 - 229 13 14
E-Mail:
info@ungarische-botschaft.de
www.kum.hu
Organspendeausweis empfehlenswert
Deutsche Touristen können bei tödlichen Unfällen auf Auslandsreisen
ungewollt zu Organspendern werden, darauf hat der ADAC München
hingewiesen.
(Quelle: Lycos, 26.10.2005
Denn in den meisten europäischen Ländern, so auch in Ungarn, gelte
- anders als in Deutschland - für Organspenden die so genannte
Widerspruchsregelung. Damit werde man nach dem Tod automatisch zum
möglichen Organspender, wenn man nicht ausdrücklich etwas anderes
festgelegt hat. In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die
Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
Wer dies verhindern will, sollte nach Empfehlung des Autoclubs
schriftlich in einem Organspendeausweis festlegen. Ausweise, mit denen
man auch seinen ausdrücklichen Widerspruch bekunden könne, gebe es in
Apotheken und Arztpraxen, eine Version in neun Sprachen
biete die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de an.
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Grenzübergangsstellen
Mit dem Beitritt Ungarns in die EU am 1. Mai 2004 entfallen die
Zollkontrollen an den Grenzübergängen zu den benachbarten
EU-Ländern. Die Grenze darf dennoch nur an den hierfür vorgesehenen
Stellen überschritten werden. Auch wenn die Warenkontrollen
entfallen, muss jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen
gerechnet werden.
Grenzübergangsstellen zu
Ungarn
Informationen per Telefon:
0036 / 1 / 456-7101 (in Budapest)
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Zollinformationen
Homepage und E-Mail der Ungarischen Zoll- und Finanzwache:
www.vam.hu
www.vaminfo.hu
vam.info@mail.vpop.hu
bejelentes.kufo@mail.vpop.hu
Reisezeit
Ihr Weg durch den Zoll
Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen
Ausgabe 2004
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Einreise für Haustiere
Alle Haustiere (Hunde, Katzen, alle Kleintiere) können nach Ungarn
grundsätzlich eingeführt werden.
- Bedingungen für Hunde, Katzen, Frettchen (seit 1. Oktober 2004):
Ein Heimtierausweis (pet pasport) muss bei der Reise nach
Ungarn für sie mitgeführt werden, der von einem amtlichen Tierarzt
ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige
Tollwutimpfung des betreffenden Tieres, ggf. eine gültige
Auffrischungsimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde (Verordnung
(EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Mai 2003).
- Bedingungen für andere Kleintiere: Die Vorlage eines
internationalen Impfausweises, der auch die in der Bundesrepublik
Deutschland nötigen Impfungen ( gegen Tollwut, Staupe usw. )
enthält. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und höchstens
ein Jahr vor der Einreise erfolgen. Eine Bescheinigung des
Amtstierarztes, wonach das untersuchte Tier keine ansteckenden
Krankheiten hat und im Umkreis von 30 bis 40 km in den letzten vier
Monaten keine Tollwutfälle aufgetreten sind. Diese Bescheinigung
muss für alle Tiere - also auch für Vögel - vorgelegt werden und
darf nicht älter sein als acht Tage.
- So genannte gefährliche Hunde oder "Kampfhunde" dürfen
nach Ungarn nicht eingeführt werden. Zu den gefährlichen Hunderassen
gehören in Ungarn: Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire
Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu,
Argentinischer Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero, Pitbull und
Bandog, sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
- Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen
Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei,
dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen!
- Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an
der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln
muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
- Für Hunde wird eine Tierhalte-Haftpflichtversicherung
dringend empfohlen.
- Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt das
Baden von Hunden im Plattensee und im Velence-See nicht erlaubt,
Hunde dürfen nur auf Freistrandbäder mitgenommen werden, wenn es
dort nicht ausdrücklich verboten wurde.
Informationen
über die Neuregelungen ab dem 1. Oktober 2004 unter
www.bundestieraerztekammer.de
über EU-Heimtierpass unter
www.bundestieraerztekammer.de und beim Tierschutzbund telefonisch
unter 0228 / 604 96 27.
Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von
Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der
Richtlinie 92/65/EWG des Rates. (PDF)
Verbringung von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen)
Tiergesundheit und Tierschutz.
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